Seit 2014 muss beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien ein gültiger Energieausweis erstellt werden. Dieser muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert den Interessenten vorgelegt werden. Die Nichtvorlage kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 Euro Strafe geahndet werden. Künftig sind zudem unabhängige Stichprobenkontrollen von Energieausweisen durch die Länder möglich. Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen:
Welchen Energieausweis für Ihre Immobilie benötigt wird, hängt vom Baujahr und Modernisierungszustand der Immobilie ab. Beide Arten bieten Empfehlungen für kosteneffiziente Modernisierungsmaßnahmen, die helfen können, den Energieverbrauch weiter zu reduzieren.
Wir erstellen gerne den Energieausweis für Ihr Eigentum
Eigentümer die uns einen Vermarktungsauftrag erteilen, erhalten den Energieausweis kostenlos. Wenn Sie ihre Immobilie selber vermarkten und Hilfe bei der Organisation des Energieausweises benötigen, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung Ihres individuellen Energieausweises! Sprechen Sie uns jederzeit an.
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